Einkommensteuerberechnung     (1999-2011)
mit Berücksichtigung von außerordentlichen Einkünften und solchen mit Progressionsvorbehalt.
2010: Kinderfreibetrag 7.008 €, Kindergeld 184 €, 190 € (3. Kind), 215 € (ab. 4. Kind)/Monat berücksichtigt.
  zu versteuerndes Jahreseinkommen:  
  Einkommensersatzleistungen
(mit Progressionsvorbehalt)
 
 
außerordentliche Einkünfte
(tarifbegünstigte Einkünfte)
 
  Kinder     Kinderfreibetragsanteil
von Partner/in dazu
    KiSteuer     immer in Euro  
                               
 
 
        Grundtarif         Splittingtarif
Einkommensteuer  
Solidaritätszuschlag  
Kirchensteuer  
  Gesamtsteuerbelastung  
  Netto